Führerschein-
Klassen C
Deine Fahrschule im Vogelsbergkreis
Der LKW-Führerschein
Bei Traffic-Work
Die Ausbildung zum LKW-Fahrer ist sehr umfangreich geworden. Neben der Führerscheinausbildung ist auch der Erwerb einer Grundqualifikation erforderlich, um diese Fahrzeuge gewerblich fahren zu dürfen. Dies erfordert einen hohen zeitlichen Aufwand.
Wir ermöglichen Dir diese Ausbildung auch nebenberuflich durchzuführen und sprechen individuell mit Dir die Ausbildungszeiten ab.
Für die praktische Ausbildung stellen wir Dir modernste Fahrzeuge zur Verfügung, die bei Bedarf von uns angemietet werden.
Wir freuen uns auf Dich!
Klasse C
Beinhaltet C1
Vorbesitz: Klasse B
Mindestalter: Ab 18 Jahre nur mit Grundqualifikation im Sinne des BKrQFG, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe – Sonst ab 21 Jahre
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Kraftomnibusse im Inland über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste – gegebenenfalls mit Anhänger – nur zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort.
Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).
Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, Verlängerung mit ärztlichemrUntersuchung und augenärztlichem Gutachten.
Klasse CE
Beinhaltet BE, C1E, T
Vorbesitz: Klasse C
Mindestalter: Ab 18 Jahre nur mit Grundqualifikation im Sinne des BKrQFG, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe – sonst ab 21 Jahre
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).
Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, Verlängerung mit ärztlicher Untersuchung und augenärztlichem Gutachten.
Klasse C1E
Beinhaltet BE, D1E, sofern Klasse D1 vorhanden
Vorbesitz: Klasse C1
Mindestalter: 18 Jahre
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigen.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigen.
Auf das Verhältnis des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeugs kommt es nicht mehr an. Technische Vorschriften bezüglich der Kraftfahrzeuge sind zusätzlich zu beachten.
Befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Klasse C1
Vorbesitz: Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Kontakt
Solltest Du noch Fragen oder sonstige Anliegen haben, kannst Du gerne persönlich mit uns in Kontakt treten, oder das Kontaktformular nutzen.
Fahrschule Traffic-Work
(Hauptstelle)
Bernsfelder Straße 8
35329 Burg-Gemünden
0 66 34 - 91 74 89
0 17 73 - 57 63 46
fahrschule-traffic-work@t-online.de
Anmeldung:
Gemünden: Mo.: 18.00 - 18.30 Uhr
Mücke: Di & Do: 18.00 - 20.00 Uhr
Alsfeld: Mo & Mi: 18.00 - 20.00 Uhr