Führerschein-

Klassen A

Deine Fahrschule im Vogelsbergkreis

Der Motorradführerschein

Bei Traffic-Work

Spaß haben, Unabhängigkeit und Freiheit erfahren, diese drei Begriffe stehen für viele an erster Stelle, wenn es um Motorrad fahren geht.

Mit unseren Fahrzeugen kannst Du dieses Ziel leicht erreichen. Damit die Sicherheit nicht zu kurz kommt, sind die Motorräder selbstverständlich mit ABS ausgestattet. Durch unterschiedlich hohe Sitzbänke ist die Sitzhöhe variabel.

Gerne stellen wir Dir für die Ausbildung Motorradkleidung zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Dich!

Klasse A

Beinhaltet die Klassen A1, A2

Mindestalter:
ab 20 Jahre – für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (zum Aufstieg nur eine praktische Prüfung erforderlich)

ab 21 Jahre – für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW (20PS)

ab 24 Jahre – für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung bei Direkteinstieg

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren.

Klasse A1

Beinhaltet die Klasse AM
Mindestalter: 16 Jahre

Leichtkrafträder – Motorrad bis 125 cm³ und nicht mehr als 11 kW (15PS) Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren.

Klasse B196

Die Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 zum Führen von Krafträder bis 125 ccm

Vorbesitz: Klasse B, 5 Jahre
Mindestalter: 25 Jahre
Geltungsbereich: Nur innerhalb Deutschland

Krafträder ( auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW /kg nicht übersteigt.

Beispiel: Wiegt das Motorrad 100 kg (Leergewicht) darf die Leistung maximal 10 kW betragen.

Klasse A2

Beinhaltet die Klassen AM, A1

Mindestalter: 18 Jahre

Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) – Motorrad bis 35 kW (48PS) Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Bei mindestens 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.

Klasse AM

Mindestalter: 16 Jahre

Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 cm³ oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW.

Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.

Mofa

Die Mofa Prüfbescheinigung berechtigt zum Führen von Mofas und zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h.

  1. Elektro- oder Verbrennungsmotor
  2. Bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³

Alter: 15 Jahre
Anmeldung: Mit 14 1/2 Jahren

Unsere Fahrzeuge - Klasse A

Motorräder

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BMW R 1150 GS, Begleitfahrzeug

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Honda African Twin Begleitfahrzeug

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Suzuki Gladius Klasse A

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Klasse A1/B196

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Suzuki GSX-S 125

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Honda CB 125 F

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Honda NSC 50

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Mofa Piaggio Zip

Kontakt

Solltest Du noch Fragen oder sonstige Anliegen haben, kannst Du gerne persönlich mit uns in Kontakt treten, oder das Kontaktformular nutzen.

Fahrschule Traffic-Work

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Bernsfelder Straße 8
35329 Burg-Gemünden

0 66 34 - 91 74 89

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Gemünden: Mo.: 18.00 - 18.30 Uhr
Mücke: Di & Do: 18.00 - 20.00 Uhr
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